Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem/der Kunden/in (Auftraggeber/in) und der Lektorin Ava Reed (Sabrina Raimann, Auftragnehmerin). Der/die Auftraggeber/in erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Auftragserteilung
- Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Lektorat, Coaching und andere), den Umfang, eine Zeitvereinbarung, die Preisberechnung sowie den voraussichtlichen Gesamtpreis. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite à 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alle Preise gelten ausschließlich für das Lektorat in elektronischer Form, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word mit für den/die Auftraggeber/in nachvollziehbaren Korrekturen und Kommentaren. Ein Probelektorat kann auch in einer PDF-Datei o.ä. ausgeführt werden, muss vorher jedoch eindeutig kommuniziert werden.
3. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend angepasst.
4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den/die Auftraggeber/in bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung beim Auftraggeber vorliegt. Dem gleichzusetzen ist die Zusendung der zu bearbeitenden Datei nach Absprache.
5. Der/die Auftraggeber/in kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
6. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen (gewaltverherrlichende, hasserfüllte, pornografische oder andere Inhalte, welche gegen geltende Gesetze verstoßen) als auch formalen Gründen für das Probelektorat sowie für das Lektorat, Coaching etc. abzulehnen.
7. Sollte eine Vereinbarung nicht spätestens sechs Wochen vor Beginn der Abgabe bzw. Bearbeitung – also des vereinbarten Termins – mit triftigem Grund abgesagt werden, so kann die Auftragnehmerin einen Schadenersatz von bis zu 35% in Rechnung stellen.
3. Bearbeitung
- Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind von dem/der Auftraggeber/in digital so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet ist.
2. Wenn nicht anders vereinbart, werden Korrekturen (Grundlage Duden), die während der Bearbeitung auffallen, direkt in der Datei durchgeführt. Sollten hier gesonderte Wünsche vorliegen, muss dies der Auftragnehmerin vorab mitgeteilt werden.
3. Die Auftragnehmerin hält – insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen – regelmäßig Kontakt zum/zur Auftraggeberin. Diese/r verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für die Auftragnehmerin uneindeutigen Vorgaben für die Texterstellung behilflich zu sein.
4. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den/die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der/die Auftraggeber/in hat im Falle einer von der Auftragnehmerin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.
5. Sollte die Bearbeitung seitens des/der Auftraggebers/in länger dauern und die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, muss die Auftragnehmerin unverzüglich benachrichtigt werden, spätestens aber zwei Wochen vorher. Dann werden ggf. neue Termine und Fristen vereinbart.
4 .Lieferung
- Die Auftragnehmerin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden (siehe Punkt 3.)
2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist.
3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der/die Auftraggeber/in ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
4. Höhere Gewalt berechtigt die Lektorin vom Vertrag zurückzutreten. Der*die Auftraggeber*in hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Mitwirkungspflichten
- Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass überarbeitete Texte für einen anderen Zweck verwendet wird, als vereinbart wurde, hat der/die Auftraggeber/in keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
- Sofern der/die Auftraggeber/in die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er/sie dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen. (Siehe Punkt 3)
- Sofern der/die Auftraggeber/in diesen Pflichten nicht nachkommt, kann er/sie – nach Ausführung des Auftrages – nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend den Wünschen ausgeführt.
- Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
6. Rechnung und Zahlungsbedingungen
- Die vom Auftragnehmer zugesagten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise und gelten zzgl. dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
2. Bei einem Auftragswert über 800 Euro netto ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Vorschuss von 30 Prozent des Gesamtpreises zu verlangen. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
3. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu. Sofern nicht anders angegeben, ist die Rechnungssumme bis vierzehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
7. Vertraulichkeit
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. des Lektorats zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. erstellten Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren. Urheberrechte, Datenschutz und Diskretion bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung des Auftragnehmers
1. Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen. Gleichermaßen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, das Erscheinen des eigenen Namens im Impressum des Werkes in besonderen Fällen zu untersagen.
2. Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Beanstandungen sind von dem/der Auftraggeber/in innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung – in Form von Randkommentaren in der von der Auftragnehmerin bearbeiteten Lektoratsversion – geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Ebenso gilt die Höhe des zuvor festgelegten und von dem/der Auftraggeber/in gezahlten Honorars als akzeptiert, wenn es nicht binnen 5 Kalendertagen aus triftigen Gründen angefochten wird. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmeinr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen, d.h., es liegt grundsätzlich kein Fixgeschäft (also auch nicht bei einem Expressauftrag von 48 h, 24 h, 12 h oder 6 h) vor, das eine solche Nachbesserungsmöglichkeit verhindern würde. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann oder die Auftragnehmerin sich einer solchen verweigert, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
3. Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den/die Auftraggeber/in nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für von dem/der Auftraggeber/in nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
4. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags rechtlich unzulässige Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der/die Auftraggeber/in in vollem Umfang.
5. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
6. Daten des/der Auftraggebers/in (Namen, Adressen usw.) werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
7. Alle Texte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den/die Auftraggeber/in bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Auftragnehmerin erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.
9. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber/in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Friedberg.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Stand 01/2021